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07.12.2018
Simon Kneitz
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von ChatGPT mittels private Nutzer-Accounts
Immer mehr Unternehmen in Deutschland setzen Künstliche Intelligenz (KI) ein, um Arbeitsprozesse zu beschleunigen und zu automatisieren. Dies erfolgt durch Programme wie ChatGPT und andere Konkurrenzprodukte sowie individuell angepasste KI-Lösungen. Der Einsatz entsprechender Produkte wirft in der Praxis einige komplexe Rechtsfragen auf. Nunmehr hat sich erstmals das Arbeitsgericht Hamburg mit der Frage befasst, ob der Betriebsrat beim Einsatz von ChatGPT und vergleichbaren Produkten ein Mitbestimmungsrecht hat. Beschluss des ArbG Hamburg vom 16.01.2024 – 24 BVGa 1/24.
14.03.2024
Hast Du mal ´n Dübel? - Ist Kiffen am Arbeitsplatz jetzt erlaubt?
Hat die (Teil-)Legalisierung von Cannabis auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht und wenn ja, welche? Die Antworten auf mehr oder weniger wichtige Fragen.
27.02.2024
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2024
22.12.2023
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