Jetzt auch Krankschreibung per Video möglich – Unabhängig von Corona
Im Frühjahr 2019 hat ein Online-Dienstleister für Schlagzeilen gesorgt, der Arbeitnehmern die Erteilung einer AU-Bescheinigung gegen Entgelt anbietet, ohne dass hierfür eine vorherige persönliche ärztliche Untersuchung notwendig ist. Wir berichteten darüber in unserem Blogbeitrag vom 26.04.2019.
Krankschreiben lassen kann man sich jetzt auch tatsächlich ohne persönliche Untersuchung – unter bestimmten Voraussetzungen.
Künftig können Patienten sich auch per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. Das geht allerdings nur, wenn sie der behandelnden Arztpraxis bereits bekannt sind und wenn die Krankheit überhaupt per Video untersucht werden kann. Die neue Regelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser beschlossen.
Keinen Anspruch auf Krankschreibung per Video
Einen Anspruch auf die Krankschreibung per Video haben Versicherte jedoch nicht. Die neue Möglichkeit wurde unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen, wie der Ausschuss betonte. Auch dürfen Ärzte und Ärztinnen die Arbeitsunfähigkeit nur für bis zu sieben Kalendertage per Video feststellen. Eine Folgekrankschreibung ohne persönliche Konsultation ist nur möglich, wenn es bei der ersten Krankschreibung eine persönliche Untersuchung gab. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden.Das war vor kurzem noch anders; in der ersten Corona-Welle war bis zum 31. Mai auch vorübergehend eine telefonische Krankschreibung wegen einer Erkältung möglich gewesen, um Ansteckungsgefahren zu verringern und Arztpraxen zu entlasten.
Fazit
Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt; nur im Einzelfall soll die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sei.