Neues zur Arbeitszeitdokumentation?
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im kommenden Jahr zeitnah die Reform des Arbeitszeitgesetzes vorlegen. „Wir werden praxistaugliche Lösungen vorlegen“, sagte Heil am 15.12.2022 der „Rheinischen Post“. „Es geht nicht darum, die Stechuhr wieder einzuführen, es gibt heute auch digitale Möglichkeiten.“
Keine Grundlegenden Änderungen des Arbeitszeitgesetzes zu erwarten
Eine von den Arbeitgebern geforderte Abschaffung des starren Acht-Stunden-Tages im Zuge der Reform lehnte Heil ab. „Arbeitszeitgesetze dienen dem gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten. Deshalb kann Arbeitszeitpolitik nicht Wünsch-Dir-was-vor-Weihnachten von Interessengruppen sein“, sagte Heil. „Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist übrigens flexibler als einige behaupten“, so Heil weiter. „Unter dem Dach von Tarifverträgen gibt es heute schon sehr flexible Arbeitszeitregelungen. Sie müssen aber zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten fair ausgehandelt werden.“ Man dürfe auch nicht vergessen, dass psychische Erkrankungen wie Burn-Out in der Gesellschaft zunähmen, das sei keine Modeerscheinung. Das habe auch mit der Arbeitszeitverdichtung und permanenter Erreichbarkeit zu tun.
BAG fordert verlässliche Arbeitszeiterfassung
Das Bundesarbeitsgericht hatte unlängst vorgegeben, dass die Arbeitszeiten in jedem deutschen Betrieb transparent und nachprüfbar aufgezeichnet werden müssen (Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21). Aus der Begründung der Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung vom September geht hervor, dass Arbeitgeber künftig ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen müssen, „mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Das Gericht bezieht sich dabei auf das Urteil zur Arbeitszeiterfassung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019 (Az.: C-55/18).