09.04.2019

Mandantenseminar Update Arbeitsrecht I

Am Nachmittag des 08.04.2019 fand das erste von in der Regel jährlich zwei von der Kanzlei Leschnig & Coll. veranstalteten Seminaren in den Tagungsräumen des novum Würzburg statt. Mehr als 55 Mandanten, überwiegend Arbeitgebervertreter, nahmen unsere Einladung an und folgten interessiert dem dreistündigen Vortrag von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Christiane Höge von der Kanzlei Leschnig & Coll.

Unter dem bewährten Titel unserer Vortragsreihe „Update Arbeitsrecht“ 2019 I wurde zunächst die seit dem 01.01.2019 in der Gesetzgebung erfolgten Neuregelungen vorgestellt und erläutert sowie auf geplante Gesetzgebungsvorhaben hingewiesen. Neben der Brückenteilzeit waren auch der Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Arbeit auf Abruf und Steuervorteile bei der Gewährung geldwerter Vorteile für Arbeitnehmer Schwerpunkte.

Der überwiegende Teil des Seminars befasste sich mit der aktuellen Rechtsprechung des letzten halben Jahres. Eingegangen wurde insbesondere auf das durch den EuGH in mehreren Urteilen revolutionierte Urlaubsrecht. Pragmatische Hinweise und Tipps für die Praxis rundeten die rechtlichen Erläuterungen ab. Weiterhin wurde die maßgeblich durch das Bundesverfassungsgericht geänderte Rechtsprechung der sachgrundlosen Befristung dargestellt sowie das Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen untersucht. Eine Auswahl mehrerer Rechtsprechungsbeispiele gab Formulierungshinweise für diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen, um Entschädigungsansprüchen aus AGG zu entgehen.

Neue Erkenntnisse gewannen die Seminarteilnehmer bei der ausführlichen Erläuterung der BAG-Rechtsprechung zur privilegierten Arbeitnehmerhaftung anhand eines Urteils über die Beschädigung eines zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens.

Weitere Themen waren unter anderem die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen, Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit sowie die Richtlinien der Rechtsprechung zur Höhe von gesetzlichen Nachtzuschlägen.

Das Abschlussthema Arbeitsbereitschaft – Bereitschaftsdienst – Rufbereitschaft in arbeitszeitrechtlicher sowie in vergütungsrechtlicher Hinsicht unter dem Eindruck eines aktuellen EuGH-Urteils verlangte den Seminarteilnehmern nochmals volle Konzentration ab.

Das dreistündige Seminar verging gespickt mit zahlreichen interessierten Fragen und Informationsaustausch aus der Praxis der Teilnehmer wie im Fluge.

Wir freuen uns sehr, dass etliche Teilnehmer versicherten, wertvolle Informationen für ihren praktischen Arbeitsalltag mitgenommen zu haben, die in dem den Teilnehmern überlassenene Skript auch jederzeit gut nachvollziehbar nachgelesen werden können.

Ein Teilnehmer fasste sein feedback wie folgt zusammen: „Wie immer intensiv, kurzweilig, genau abgestimmt, zielgerichtet, qualitativ hochwertig!“ Genau so soll es auch sein.

Im Herbst 2019 wird es ein weiteres Mandantenseminar „Update Arbeitsrecht“ geben, so viel dürfen wir schon ankündigen.

Möchten auch Sie über die Veranstaltung informiert werden und eine Einladung erhalten und sind Sie noch nicht in unserem Seminar-Verteiler, melden Sie sich gerne per E-Mail bei uns.