19.03.2020

Kurzarbeitergeld in Krisenzeiten

Regierung plant Kurzarbeitergeld in Krisenzeiten

Nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion soll die Bundesregierung befristet bis zum 31.12.2021 Rechtsverordnungen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, erlassen können, die den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtern, Betriebe entlasten und Leiharbeitern den Bezug von Kurzarbeitergeld ermöglichen. Den entsprechenden Gesetzentwurf (19/17893) begründen die Koalitionsfraktionen mit den durch die schnell zunehmende Verbreitung des Coronavirus Covid19 ausgelösten konjunkturellen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft.

Im Einzelnen sieht die Gesetzesinitiative eine Änderung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch vor, die es durch eine Verordnung der Bundesregierung ermöglicht, dass nur zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Nach geltendem Recht sind die Voraussetzungen noch, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Weiter soll auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes ganz oder teilweise verzichtet werden können. Geplant ist auch, den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge vollständig oder teilweise zu erstatten.

Durch Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird die Möglichkeit für eine Verordnung durch die Bundesregierung geschaffen, damit Kurzarbeitergeld auch an Leiharbeitskräfte gezahlt werden kann. Voraussetzung für eine solche Verordnung ist eine krisenhafte Situation, die für Branchen oder Regionen übergreifend erhebliche Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse und den Arbeitsmarkt hat.