KOMPETENZEN

Was wir Ihnen bieten können:

Die Kernkompetenz unserer Kanzlei für Arbeitsrecht ist die umfassende Beschäftigung mit den rechtlichen Belange zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Daneben sind wir auch im Recht des Gesundheitswesens sowie der Betriebsprüfungen zu Hause und erfahren. Fachlich arbeiten wir auf höchstem Niveau und mit sozialer Kompetenz. Die konsequente Orientierung an den Zielen unserer Mandanten hat oberste Priorität. Wann immer es möglich ist, suchen wir die Lösung Ihrer rechtlichen Probleme aussergerichtlich. Sollte jedoch eine gerichtliche Auseinandersetzung für

Sie erfolgversprechender sein, vertreten wird Sie vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht sowie bei Vorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und erforderlichenfalls auch vor Zivil-, Sozial- und Verwaltungsgerichten. In unseren Fachbereichen sind wir immer auf dem neuesten Stand. Wählen Sie ein Thema und wir präsentieren es Ihnen zeitnah, aktuell und kurzweilig im Rahmen von Stunden- oder Tagesseminaren, In-house- oder externen Schulungen.

Was uns stark macht.

arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Da wir regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beraten und vertreten, können wir uns in beide Seiten sehr gut hineinversetzen.

Als ARBEITGEBER haben Sie eine Fülle gesetzlicher und aufsichtlicher Bestimmungen zu beachten. Ständige Neuerungen in » Weiterlesen
arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Da wir regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beraten und vertreten, können wir uns in beide Seiten sehr gut hineinversetzen.

Arbeitgeber:

Als Arbeitgeber haben Sie eine Fülle gesetzlicher und aufsichtlicher Bestimmungen zu beachten. Ständige Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sind zu beachten.

Eine kontinuierliche Begleitung in arbeitsrechtlichen Fragen ist daher zur Vorbeugung von rechtlichen Auseinandersetzungen sinnvoll. Unser erfahrenes Team bewahrt Sie vor rechtlichen Fallstricken und kennt sich auch hinsichtlich der Besonderheiten Selbstständiger wie auch kirchlicher und kommunaler Arbeitgeber bestens aus.

Arbeitnehmer:

Wir bringen für Sie die Schutzfunktionen des Arbeitsrechts zur Geltung und nutzen Ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Häufig gelingt uns mit fundierter Argumentation eine außergerichtliche Einigung. Bei Bedarf betreiben wir aber auch die konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Auch die gewählten oder organisierten Interessenvertreter der Arbeitnehmer haben verschiedene gesetzliche Aufgaben und Beteiligungsrechte. Bei deren Wahrnehmung unterstützen wir Sie gerne.

Seminare und Vorträge:

Sind Sie an Stunden- oder Tagesseminaren oder an Inhouse- oder externen Schulungen interessiert, sprechen Sie uns gerne an. Sie können jedes arbeitsrechtliche Thema wählen. Die Inhalte präsentieren wir aktuell und praxisnah.  

recht-im-gesundheitswesen

Recht im Gesundheitswesen

Diese Querschnittsmaterie erstreckt sich nicht nur auf das allgemeinere Gebiet der Arzthaftung, sondern umfasst neben dem Recht der Honorierung bei Privatpatienten mittels der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), auch Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, vor allem dem Recht der gesetzlichen Krankenkassen und » Weiterlesen
recht-im-gesundheitswesen

Recht im Gesundheitswesen

Diese Querschnittsmaterie erstreckt sich nicht nur auf das allgemeinere Gebiet der Arzthaftung, sondern umfasst neben dem Recht der Honorierung bei Privatpatienten mittels der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), auch Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, vor allem dem Recht der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegeversicherung. Weiter gehören hierzu Kassenzulassung, Honorierung der Behandlungsleistungen von Vertragsärzten oder Vertragszahnärzten, und das Berufsrecht der Heilberufe.

Bei Ärzten geht es zudem häufig um Fragen zu ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, dem ärztlichen Gesellschaftsrecht, also beispielsweise dem Recht der Praxisübertragung und des Praxisverkaufs. Im weiteren Sinne kann zu dem Gebiet auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht gezählt werden.

Seit Jahren haben wir uns zudem auf die Beratung und Begleitung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen spezialisiert. Nicht nur bei Zulassungsproblemen beraten und vertreten wir unsere Mandanten, sondern auch in allen Fragen des Leistungsrechts, der Qualitätsprüfung und den Prüfungen durch die FQA. Wir stehen aber auch Versicherten, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zur Seite, um ihre Ansprüche gegenüber den Kranken- und Pflegekassen durchzusetzen.

betriebspruefung

Betriebsprüfung

der frühe Gang zum Anwalt spart Geld und Nerven!

Prüfungen der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder der Fachaufsicht für Heime oder ambulante Pflegedienste bilden seit Jahren einen Tätigkeitsschwerpunkt. Dabei ist es ratsam, » Weiterlesen
betriebspruefung

Betriebsprüfung

Der frühe Gang zum Anwalt spart Geld und Nerven!

Prüfungen der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder der Fachaufsicht für Heime oder ambulante Pflegedienste bilden seit Jahren einen Tätigkeitsschwerpunkt. Dabei ist es ratsam, diese Prüfungen sorgfältig vorzubereiten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Fragen des Sozialversicherungsrechts, z.B. Statusprüfungen von freien Mitarbeitern oder Honorarkräften. Die Begleitung beginnt bereits bei Ankündigung einer Prüfung und endet erforderlichenfalls in einem sich anschließenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren.

Aber auch Prüfungen der Agentur für Arbeit im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zählen zu unserem Tätigkeitsschwerpunkt. Neben der fachgerechten Erstellung von Arbeitsverträgen und Überlassungsverträgen begleiten wir ebenfalls bei Prüfungen und anschließenden Verfahren.

Nach unserer Erfahrung ist aber die rechtlich saubere und praktikable Organisation des eigenen Betriebs ebenso wichtig wie die sorgfältige Vorbereitung auf eine Prüfung. Sprechen Sie uns an!